Der Grad der Luftdichtheit wird mit Hilfe eines sog. BlowerDoor-Test gemessen und nachgewiesen. Die Vorgehensweise von Luftdichtheitsmessungen im Differenzdruckverfahren ist in der DIN EN 13829 geregelt.
Hierbei wird in dem zu untersuchenden Gebäude ein Über- oder Unterdruck erzeugt und gemessen, wie viel Luft über die Gebäudehülle entweicht.
Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) formuliert Vorgaben zum Maß der Luftdichtheit von Gebäuden:
So darf das Luftvolumen von Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen bei einer Druckdifferenz von 50 Pa maximal 3 mal je Stunde ausgetauscht werden.
Bei Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen (kontrollierte Wohnraumlüftung) ist maximal ein 1,5-facher Luftwechsel zulässig; bei Passivhäusern sogar nur ein 0,6-facher Luftwechsel.
Mit speziellen Messgeräten (u.a. Thermographie-Kamera, Thermoanemometer) lassen sich dann Leckagen nachweisen und darstellen.
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